• 1 Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beratung, das Coaching, die Services und

Outsourcingleistungen der Business Maker.

1.2

Alle Angebote, Vertragsschlüsse, Leistungen und Lieferungen der Business Maker (im Folgenden Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Erweiterungen und alle sonstigen Änderungen bereits geschlossener Verträge. Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen.

1.3

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, die über schriftliche Vereinbarungen hinausgehen, haben keine Gültigkeit.

  • 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1

Gegenstand des Auftrages ist eine vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg. Die Leistungen sind erbracht, sobald die vereinbarten Leistungen durchgeführt wurden. Einzelheiten des Auftrages, wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt.

2.2

Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer über den Stand der Auftragserfüllung Auskunft zu erteilen. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der Berufsgrundsätze durch.

2.3

Dem Auftragnehmer sind durch den Auftraggeber alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer muss von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die Einfluss auf den Vertragsgegenstand haben. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

2.4

Vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität geprüft. Die aus Untersuchungen abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

2.5

Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen. Im übrigen entscheidet der Auftragnehmer selbst, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

  • 3 Schweigepflicht / Datenschutz

3.1

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Sillschweigen zu wahren.

3.2

Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages, die ihm anvertrauten Daten zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

  • 4 Mängelbeseitigung

4.1

Soweit die Mängel nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen.

Der Auftraggeber kann die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darübergehende Schadensersatzansprüvhe gilt § 5.

  • 5 Haftung

5.1

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.

Wer Empfehlungen oder Unterlagen des Auftragnehmers nutzt hat für die richtige Anwendung Sorge zu tragen.

  • 6 Preise und Zahlungen

6.1

Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem Konto an.

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auch die Mahnspesen sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen.

6.3

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.4

Das Recht des Auftragnehmers, im Verzugsfall vom Kunden den Ersatz ihres Verzugsschaden zu verlangen (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB), bleibt unberührt.

6.5

Der Auftragnehmer hat neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.

6.6

Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

  • 7 Schutz des geistigen Eigentums

7.1

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte und Ergebnisse, ebenso wie überlassene Unterlagen, nur für seine eigene Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung publiziert werden.

Soweit Arbeiten urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber.

  • 8 Treuepflicht

8.1

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitige Loyalität.

  • 9 Kündigung

9.1

Soweit nicht anders vereinbart kann der Auftrag mit einer Frist von 21 Tagen zum Montasende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • 10 Unterlassene Mitwirkung

10.1

Kommt der Auftraggeber mit der Annnahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schaden bzw. Mehraufwendungen.

  • 11 Sonstiges

11.1

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2

Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

11.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung

treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.